Rückblick: ÖGUT-Themenfrühstück

Sanierungsfahrplan für Immobilien: Was muss ein hochwertiges Sanierungskonzept für klimaaktiv Gebäude im Sinne der Umweltzeichenrichtlinie 49 umfassen?

Nach zwei Impulsvorträgen diskutierten knapp 30 TeilnehmerInnen aus der Immobilien- und Finanzbranche über die notwendigen Voraussetzungen von Bestandsimmobilien zur Erreichung einer Umweltzeichen-Zertifizierung eines Immobilienfonds.

Reges Interesse löste das ÖGUT-Themenfrühstück „Sanierungsfahrplan für Immobilien: Was muss ein hochwertiges Sanierungskonzept für klimaaktiv Gebäude im Sinne der UZ 49 Richtlinie umfassen?" aus. Nach zwei Impulsvorträgen von Raphael Fink (VKI) und Inge Schrattenecker (ÖGUT) diskutierten knapp 30 TeilnehmerInnen aus der Immobilien- und Finanzbranche über die notwendigen Voraussetzungen von Bestandsimmobilien zur Erreichung einer Umweltzeichenzertifizierung eines Immobilienfonds.

Diskussionsthemen waren unter anderem Kompensationsmöglichkeit von Energieeffizienzwerten durch die Nutzung Erneuerbarer Energieträger, Schwierigkeiten bei der Sanierung von z.B. denkmalgeschützten Gebäuden oder der Umgang mit Gebäuden mit einem sehr langfristigen Sanierungsfahrplan.

Hintergrund

Die Umweltzeichenrichtlinie 49 – Nachhaltige Finanzprodukte regelt die Voraussetzungen für die Auszeichnung jener Finanzprodukte, die aufgrund ihrer Veranlagungsstrategien und Managementprozesse nachhaltiger sind als vergleichbare Produkte am Markt. Für Immobilienfonds, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden, gilt seit 2016 die Vorgabe (Ausschlusskriterium), dass die betreffenden Immobilien die Mindestkriterien des klimaaktiv Gebäudestandard (klimaaktiv Basiskriterien) einhalten müssen.

Im Rahmen des laufenden Überarbeitungsprozesses der UZ 49 (geplante Veröffentlichung 1.1.2020) wurde der Umgang mit Bestandsgebäuden diskutiert und präzisiert. Dazu heißt es in der Richtlinie: „Für zum Zeitpunkt der Investition noch nicht sanierte Gebäude („Bestandsobjekte") muss schriftlich festgehalten werden, in welchen Bereichen die Immobilie den klimaaktiv Basiskriterien nicht entspricht und welche plausiblen Maßnahmen getroffen werden, dass diese nach erfolgter Sanierung die klimaaktiv-Basiskriterien vollinhaltlich erfüllt. Hierzu ist im Rahmen des Gutachtens ein nach Zeithorizont strukturierter Sanierungsfahrplan beizulegen, dessen Einhaltung im Rahmen des jährlichen UZ-Updates geprüft wird.

Das Programm klimaaktiv Bauen und Sanieren erarbeitet derzeit einen Leitfaden, der Immobilienentwickler, Immobilienfondsbetreiber aber auch Gutachter und Prüfer der UZ 49 bei der Erstellung und Überprüfung eines qualitativ hochwertigen Sanierungsfahrplanes unterstützen soll.

(c) Katharina Muner-Sammer, ÖGUTVortragsunterlagen

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