klimaaktiv mobil

Rückblick: Vertragliche Sicherstellung von Mobilitätsmaßnahmen bei (Wohn)Bauvorhaben

Vom Mobilitätskonzept zur verbindlichen Umsetzung von Mobilitätsangeboten

Chancen und Herausforderungen rund um privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und Immobilienentwicklern oder Bauträgern standen im Fokus der Veranstaltung im Januar. Die Expertinnen und Experten beleuchteten von sehr unterschiedlicher Seite die Thematik und präsentierten bereits erfolgreich umgesetzte Beispiele und zukünftige Projekte zu nachhaltigen Mobilitätslösungen. In der Diskussion wurde deutlich, dass auch ohne entsprechende vertragliche Regelungen vielfach gute Maßnahmen umgesetzt werden. Eine große Herausforderung läge vor allem darin, Insellösungen zu vermeiden und räumlich vernetzte Angebote für die Nutzenden zu schaffen.

Impulsvorträge

Vortragsinhalte

Kurt Weniger skizzierte eingangs den engen rechtlichen Rahmen für Vertragsraumordnung und stellte klar, dass Hoheits- und Privatrechtsverwaltung nicht miteinander verknüpft werden dürften. Vielfach würden privatrechtliche Verträge im Kontext der Widmung formuliert, Baulandwidmung gegen Gegenleistung zu verkaufen sei jedenfalls nicht verfassungskonform. Unterschiedliche Instrumente und Vertragsarten würden zur Anwendung kommen, Mobilitätsverträge seien als eigener Vertragstyp bislang rechtlich nicht normiert.

Aus der Praxis städtebaulicher Verträge in Wien heraus wies Daniela Strassl darauf hin, dass Mobilitätsthemen lediglich ein (kleinerer) Teil und keinesfalls fixer Bestandteil dieser vertraglichen Regelungen in Wien seien. Allgemeine Formulierungen gebe es beispielsweise zu Carsharing für BewohnerInnen und Umfeld, Radtauglichkeit oder generelle bauliche Qualitäten. Ein Mobilitätskonzept als Anlage des Vertrags könne ergänzend Details inklusive Budget für Errichtung und das erste Betriebsjahr festlegen.

Barbara Urban stellte die Mobilitätsverträge der Stadt Graz vor, die aus der Notwendigkeit entstanden seien, bei Nachverdichtungen die Leistungsfähigkeit der Mobilitätsinfrastruktur zu gewährleisten. Man setze darauf, die Disposition zu einer Verhaltensänderung beim Wohnungswechsel im Bereich des Mobilitätverhaltens zu nutzen und treffe detaillierte Vereinbarungen mit den Bauträgern zur Umsetzung von Maßnahmen. Information, Bewusstseinsbildung und Marketing-Maßnahmen wie beispielsweise die Öffi-Karte bei Einzug würden unterstützend eingesetzt.

Unterschiedlichste Motive seien auf Bauträgerseite ausschlaggebend dafür, dass nachhaltige Mobilitätsmaßnahmen geplant, umgesetzt und betrieben werden, sowohl mit als auch ohne Mobilitätsvertrage. An der Reduktion der Stellplätze bestehe aus Kostengründen grundsätzlich großes Interesse, insbesondere bei bestimmten Formen des Themenwohnens sei diese ohne Einschränkungen der Nutzenden umzusetzen. Die Kosten der Mobilitätsmaßnahmen müssten generell letztlich immer die Nutzenden tragen, Änderungen im Wohnrecht könnten hierbei mehr Rechtssicherheit bringen.

Kernaussagen aus der Diskussion

  • Mobilitätsdienstleistungen sind derzeit vielfach noch kein Geschäftsmodell.
  • Die Formulierungen in den vertraglichen Regelungen sollten eher abstrakter sein, es ändert sich ständig etwas und birgt die Gefahr, dass vertraglich Dinge festgelegt werden, die später von den Nutzenden nicht nachgefragt werden.
  • Die Frage der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen ist angesichts der Kosten von € 200,- bis 250,- je Quadratmeter Wohnnutzfläche für einen PKW-Stellplatz relativ.

Moderation und Einführung

Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Urban Innovation Vienna im Rahmen des Projektes „Mobilitätsmanagement in Stadtentwicklungsgebieten" und klimaaktiv mobil im Rahmen des Formats klimaaktiv mobil Bauträgerfrühstück durchgeführt. Zielgruppe waren BauträgerInnen, Stadt- und VerkehrsplanerInnen, Mobilitätsdienstleister sowie weitere Interessierte.

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