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Projekt

Green Producing in Film und Fernsehen – Gutachten für Umweltzeichen UZ76

Mit dem Umweltzeichen wird eine Filmproduktion ausgezeichnet, die Ressourcen einspart und klimafreundlich agiert. Transport, Abfälle und Catering werden besonders kritisch betrachtet. Eine Voraussetzung für die Filmproduktion gemäß UZ 76 ist die Ernennung eines Green Producing Beauftragten. Diese Person hat den Überblick über alle Maßnahmen und ist die Schnittstelle für alle Beteiligten.

Die Kriterien der Umweltzeichen-Richtlinie 76 gliedern sich in zwei Bereiche:

  • Kriterien, die die Produktionsfirma als Unternehmen zu erfüllen hat: Leitbild, Mobilität, Büroführung, Abfallmanagement, Information
  • Kriterien, die auf die jeweilige Filmproduktion zutreffen: u.a. Mobilität, Anforderungen an den Drehort inkl. Abfall und Abwasser, Stromversorgung, Beleuchtung, Verbrauchsmaterial inkl. Requisiten, Kostüme und Effekte, Catering, Unterkunft, Kommunikation und Planet Placement, CO2-Emissionen.

So profitieren Filmproduktionen davon

Nachhaltig produzierte Filme können ab jetzt einen zusätzlich 5-Prozent-Bonus im Zuge der Filmförderung beantragen. Mit Einführung des Filmstandortgesetzes per 1.1.2023 sowie mit der Novelle des Filmförderungs- und des KommAustria-Gesetzes wurde damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Filme ökologisch zu produzieren. Orientierung dafür war die Umweltzeichen-Richtlinie für „Green Producing".

Besonders attraktiv: Umweltzeichen-Produktionen müssen (neben förderungsspezifischen Nachweisen) keine weiteren Nachweise erbringen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Umweltzeichen-Webseite.

Die ÖGUT erstellt Gutachten und übernimmt die Prozessbegleitung im Rahmen der „Green Producing in Film und Fernsehen" - Umweltzeichenrichtlinie UZ76.

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