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Neuer klimaaktiv Kriterienkatalog für Wohnbauten 2017

Was ist neu im klimaaktiv Kriterienkatalog für Wohnbauten 2017?

Mit 2017 gibt es eine Neuauflage des klimaaktiv Kriterienkataloges für Wohnbauten Neubau und Sanierung. Anlass für die Überarbeitung des klimaaktiv Kriterienkataloges waren Änderungen der OIB Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die Neufassung der Passivhausberechnung mit PHPP Version 9 im Jahr 2015. Ausgehend von diesem Anpassungsbedarf wurden die klimaaktiv Kriterien insgesamt neu ausgerichtet. Die wesentlichsten Änderungen im Überblick:

Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen bei klimaaktiv Gebäuden

Im klimaaktiv Kriterienkatalog 2017 wird eine erste Weichenstellung für einen CO2-neutralen Gebäudesektor getroffen und deshalb der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen vorbereitet. Damit soll im Sinne der internationalen und nationalen klimapolitischen Ziele ein klares Zeichen zur Dekarbonisierung gesetzt werden und der gezielte Umstieg auf Erneuerbare Energien unterstützt werden.

Im Neubau sind Gebäude mit Öl- oder Gasheizung nicht mehr zulässig. Wird in Gebäudesanierungen der Wärmeerzeuger ausgetauscht, so sind Öl- oder Gaskessel ebenfalls nicht mehr zulässig. Sanierungen, in denen ein vorhandener Öl- oder Gaskessel nicht ausgetauscht wird (etwa, weil er erst 5 Jahre alt ist), können weiterhin deklariert werden, sofern sie die Mindestanforderungen in den Energiekriterien erreichen.

Ausnahmeregelung Gas: Mehrfamilienhaus und mehrgeschossiger Wohnbau

Eine klimaaktiv Deklaration für MFH (>= 3WE) ist nur dann möglich, wenn der Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (Alternativen Prüfung) lt. OIB Richtlinie 6, 2015 geprüft und vorgelegt (hochgeladen) wurde.

Die Änderungen im Überblick sowie den neuen Kriterienkatalog finden Sie auf der klimaaktiv-Website.

 

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