Rückblick

klimaaktiv mobil Bauträger-Webinar zur Radverkehrsnovelle

Im Webinar am 4. Oktober 2022 konnten sich Bauträger und Mobilitäts-Expert:innen zum Themen rund um die neue Ausgabe der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr austauschen. In drei Impulsvorträgen wurden wesentliche Inhalte der Richtlinie vorgestellt, auf empfohlene Ausstattungsmerkmale und Qualitätskriterien sowie deren Relevanz für Bauträger eingegangen und Förderungen des Bundes im Bereich Radmobilität vorgestellt.

Vortragsinhalte

Martin Eder vom BMK hat zu Beginn die Relevanz des Themas in Hinblick auf die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen aufgezeigt und anschließend einen Überblick über die wesentlichen Änderungen in der RVS Radverkehr gegeben. Dabei wurde nochmals darauf verwiesen, dass die RVS keine gesetzlich bindende Wirkung entfalten, sondern vielmehr den Stand der Technik repräsentieren. Insbesondere für Verkehrssachverständige stellen diese jedoch eine wichtige Referenz dar. Auch in der Ausgestaltung relevanter Förderschienen wird darauf Bezug genommen. Darüber hinaus wurden im Vortrag wesentliche Änderungen der Richtlinie präsentiert. Insbesondere die Definition von Radschnellverbindungen (Merkmale, Mindestbreiten, Einsatzkriterien) und die Berücksichtigung von Transportfahrrädern stellt eine Neuerung dar. Darüber hinaus werden auch die Ausbaustufen der Radfahranlagen klar definiert (z.B. in der Ausbaustufe A, kann ein Transportfahrrad ein anderes Transportfahrrad überholen). Abschließend wurde auch auf die Relevanz der Richtlinie sowie der StVo-Novelle für Bauträger hingewiesen. Zentrale Punkte stellten dabei die Erschließung am Grundstück, sowie der Platzbedarf für Radabstellanlagen und Erschließungswege dar.

  • Präsentationsunterlagen: Die Radverkehrsnovelle als Baustein für die Stärkung der Aktiven Mobilität von Martin Eder (BMK, Abteilung II/6 - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement)

Im Anschluss präsentierte Michael Skoric (con.sens Verkehrsplanung und Mobilitätsdesign) wesentliche Änderungen und Anforderungen, die sich durch die Überarbeitung der RVS für Fahrradabstellanlagen ergeben. Der Fokus lag dabei vor allem auf dem Kapitel 13, in welchem die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen in und rundum Gebäude definiert werden. Darüber hinaus wurde auch auf die Regelungen in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer verwiesen. Im Gegensatz zu qualitativen Angaben, wird darin meist auf quantitative Aussagen (z.B. Größe des Fahrradraumes etc.) verzichtet. Hier setzt die Richtlinie an und liefert eine gute Grundlage für Qualität, Erschließung und Positionierung der Abstellanlagen. Zusätzlich wird zwischen „Generellen Anforderungen" und „Besondere Anforderungen im Wohnbau" unterschieden. Der erste Punkt beinhaltet Aussagen zu Standsicherheit, Diebstal- und Witterungsschutz, Ausgestaltung der Erschließungswege sowie spezielle Anforderungen für E-Fahrräder. Bei den besonderen Anforderungen wird nochmals zwischen Kurzzeitparken (z.B. Abstellanlagen für Besucher:innen) und Langzeitparken (z.B. Fahrradgaragen) unterschieden. Weiters wurde noch auf unterschiedlich Abstellsysteme eingegangen und die Vor- und Nachteile dieser präsentiert.

  • Präsentationsunterlagen: Anforderungen an Fahrradabstellanlagen in Gebäuden von Michael Skoric (con.sens Verkehrsplanung und Mobilitätsdesign)

Die Vortragsreihe endete mit einem Beitrag von Franziska Trebut von der ÖGUT, die die kostenlosen Beratungsleistungen im Programm klimaaktiv mobil sowie die aktuellen Förderungen seitens des Bundes im Bereich der Radmobilität vorstellte. klimaaktiv mobil bietet bundesweite kostenlose Beratung sowohl zu Mobilitätskonzepten und Maßnahmenumsetzung als auch zu den entsprechenden Förderansuchen für die Bundesförderung. Förderbedingungen, Fördergegenstände und Förderhöhen wurden im Detail erläutert.

  • Präsentationsunterlagen: Förderungen 2022 für aktive Mobilität und kostenlose Beratung seitens des Bundes von Franziska Trebut (ÖGUT)

Zentrale Aussagen aus der Diskussion

  • Die RVS Radverkehr beinhalten Aussagen, die den Stand der Technik repräsentieren und ist nicht rechtlich bindend. Rechtsverbindlich sind nur jene Teile, die in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben sind. Wie sehr und ob die Baubehörden (Gemeinden) die RVS Richtlinie hinsichtlich z.B. Fahrradräumen berücksichtigen, wird sich erst zeigen.
  • Die Diskussion hat gezeigt, dass in einigen Bundesländern der Thematik immer noch zu wenig Beachtung geschenkt wird. Eine Möglichkeit wäre, konkrete Angaben zu Anforderungen für Fahrradabstellanlagen auch in der OIB Richtlinie zu berücksichtigen.
  • Die Umsetzung von hochwertigen Fahrradrouten stellt insbesondere im Überlandbereich aber auch im Ortsgebiet eine Herausforderung für Gemeinden dar. Zentral war hierbei die Frage, in wieweit die Landes-/Bundesstraßen innerorts zugunsten von Geh-/Radwegen verschmälert werden können.
  • NEU: Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen in Bestandsgebäude, die vor 2012 errichtet wurden (bislang waren diese nur für Gebäude mit Baujahr vor 2002 möglich)

Moderation: Franziska Trebut, Leiterin der ÖGUT-Themenbereiche Energie, innovatives Bauen und grünes Investment

Organisation/Kontakt

ÖGUT GmbH, Franziska Trebut:
T: 01 – 315 63 93 28
E: franziska.trebut@oegut.at

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