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Rückblick

klimaaktiv mobil Bauträger-Webinar zu WEG-Novelle und klimafreundlicher Mobilität

Beim Webinar am 19.05.2022 konnten sich Bauträger und Mobilitätsexpert:innen zu den Themen WEG-Novelle und klimafreundliche Mobilität austauschen. In drei Impulsvorträgen wurden die WEG Novelle, die Herausforderungen aus Sicht der Bauträger und Hausverwaltungen, sowie aktuelle Förderungen vorgestellt. In der abschließenden, gemeinsamen Diskussion konnten Erfahrungen und Fragen eingebracht werden.

Vortragsinhalte


Walter Hüttler von WH consulting engineers stellte die WEG Novelle als Schnittstelle zwischen Technik und Recht vor. Um den zukünftigen Bedarf an E-Ladestationen in Bestandsgaragen zu decken, braucht es einen erheblichen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Nachrüstung kann hier in verschiedenen Varianten erfolgen: Bei Einzelanlagen wird der bestehende elektrische Anschluss der Wohnung zur Versorgung von Ladepunkten an PKW-Stellplätzen genutzt. Die E-Leitungen werden hierbei durch die allgemeinen Teile des Hauses geführt, womit bis vor kurzem die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig war. Bei Gemeinschaftsanlagen hingegen wird ein zusätzlicher zentraler Zähler mit Lastmanagement installiert, von wo aus die Anspeisung der einzelnen Wallboxen erfolgt. Durch die WEG-Novelle wurde das Nachrüsten von beiden Varianten erheblich erleichtert: bei der Installation von Einzelanlagen müssen die Miteigentümer zwar verständigt werden, erfolgt jedoch keine Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten, kann das als Zustimmung gewertet werden (Zustimmungsfiktion, §16 WEG). Für eine auf dieser Basis installierte Einzelanlage wurde zusätzlich eine Unterlassungspflicht im WEG verankert, die nach 5 Jahren des Betriebs schlagend werden kann, sofern eine Gemeinschaftsanlage im Gebäude umgesetzt werden soll. Auch bei der Realisierung einer Gemeinschaftsanlage wurde die Beschlussfassung vereinfacht. Mit der neuen WEG Novelle kann nun eine Mehrheit statt bisher durch die Mehrheit der Liegenschaftsanteile durch 2/3 der abgegebenen Stimmen hergestellt werden, sofern diese abgegebenen Stimmen über mindestens 1/3 der Liegenschaftsanteile verfügen (§ 24 Abs.3 WEG).

  • Präsentationsunterlagen auf Anfrage erhältlich

Im Anschluss erläuterte Hans Jörg Ulreich (Ulreich Bauträger GmbH) Fragen, die sich aus Sicht der Bauträger und Hausverwalter im Zuge der Nachrüstung von E-Ladestationen im Mehrparteienhaus stellen. Es wurde auf die korrekte Auslegung der Anzahl der Ladeinfrastruktureinheiten eingegangen, die von der Netzanschlussleistung vor Ort abhängt, sowie auf die Problematik der Ladeinfrastruktur bei Stapelparkern. Auch die Verrechnung des Strombezugs für die E-Fahrzeuge wurde angesprochen. Hier kann ein Ladereporting helfen, über die Verbräuche und Verrechnungen den Überblick zu wahren.

  • Präsentationsunterlagen: „In 6 Schritten zur eigenen Ladestelle im Mehrparteienhaus" von Hans Jörg Ulreich (Ulreich Bauträger GmbH) und Christine Scharinger (Scharinger Consulting)

Die Vortragsreihe endete mit einem Beitrag von Franziska Trebut von der ÖGUT, die aktuellen Förderungen seitens des Bundes vorstellte. Im Zentrum des Vortrags stand die E-Mobilitätsförderung, die bis März 2023 verlängert wurde. Die Voraussetzungen, die von den Fördernehmern zu erfüllen sind, sowie die Förderhöhen wurden erläutert.

Zentrale Aussagen aus der Diskussion:

  • Der Hausverwaltung kommt als „Koordinator" von Nachrüstungen von E-Ladestationen eine wichtige Rolle zu. Sie sollte die Eigentümer auf die Vorteile eine Gemeinschaftsanlage hinweisen, um zu verhindert, dass Einzelanlagen gebaut werden, die sich später nur noch schwer zusammenführen lassen. Allerdings hat sie vom WEG her nur bei Gemeinschaftsanlagen, die gemäß §29 WEG in die außerordentliche Verwaltung fallen, eine Rolle, wohingegen sie bei Einzelanlagen vom Gesetz her lediglich verpflichtet ist, die Adressen aller Miteigentümer für die vorgeschriebene Benachrichtigung zur Verfügung zu stellen.
  • Bei mehreren Einzelanlagen auf einer Liegenschaft, die von verschiedenen Elektrikern verbaut werden, besteht die Gefahr von „Wildwuchs". Allerdings gibt es keine rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Eigentümern vorschreiben, hier koordiniert ein Elektrikerunternehmen zu beauftragen und eine leichte Nachrüstbarkeit auf eine spätere Gemeinschaftsanlage zu berücksichtigen bzw. vorzubereiten.
  • Die Kostenaufteilung muss von Anfang an mitgedacht werden, damit nicht der Erste die Kosten für die Gemeinschaftsladestation übernehmen muss, oder der Letzte für die Netzerweiterung.
  • E-Bike und Moped sind in der Nachrüstung der Ladeinfrastruktur leider vielfach ein untergeordnetes Thema und sollten stärker berücksichtigt werden. In der Praxis fehlen hier oft die entsprechend geräumigen Stellplatz im Bestand. Akkus werden teilweise in der Wohnung geladen, wobei davon aus brandschutztechnischer Sicht dringend abzuraten.

Moderation: Franziska Trebut, Leiterin der ÖGUT-Themenbereiche Energie, innovatives Bauen und grünes Investment

Organisation/Kontakt

ÖGUT GmbH, Franziska Trebut:
T: 01 – 315 63 93 28
E: franziska.trebut@oegut.at

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