klimaaktiv mobil Bauträgerfrühstück. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT

klimaaktiv mobil Bauträgerfrühstück

Elektromobilität im Wohnbau – technische und rechtliche Aspekte

Themen des klimaaktiv mobil BAUTRÄGERFRÜHSTÜCKS waren die Verankerung der E-Ladeinfrastruktur bei Neubau- bzw. Bestandsobjekten in der aktuellen Gesetzgebung sowie technische Aspekte bei der Umsetzung.

Impulsvorträge

Moderation: Monika Auer, ÖGUT

Zusammenfassung

Der Trend zur Elektromobilität erfordert eine immer stärkere Auseinandersetzung mit technischen und rechtlichen Aspekte rund um die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur im Wohnbau, damit attraktives und zukunftsorientiertes Wohnen ermöglicht werden kann.

Hans-Jürgen Salmhofer (bmvit) betonte die Wichtigkeit des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen sowie Heim-Ladeinfrastruktur, denn eine steigende Anzahl von E-Fahrzeugen bedingt eine steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur. Ziel ist es daher die Barrieren für den Ausbau der Ladeinfrastruktur kontinuierlich abzubauen und Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Als erster Schritt wurden gemeinsam mit den Bundesländern Leitfäden für Betriebe und für Private zum Thema „Genehmigungsverfahren Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ entwickelt (siehe Links). Bei der Ausstattung von Mehrparteienwohnhäusern, insbesondere im Bestand, werden künftig auch wohnrechtliche Anpassungen erforderlich sein.

Wolfgang Illes (Wien Energie) gab einen Überblick über E-Fahrzeug- und Steckertypen sowie über die mehr als 500 Ladepunkte von Wien Energie, die mit der Tanke-Karte genützt werden können. Laut Prognose wird die Anzahl der E-Fahrzeuge stark zunehmen, dafür sind private Ladestationen, auch in Wien, eine Voraussetzung. Klaus Katschinka (Wien Energie) ging in seinem Teil des Vortrags auf Anforderungen und Komponenten für Wohnbauten ein. Beim nachträglichen Einbau einer E-Ladestation (z.B. Wallbox) in Garagen von Bestandsobjekten ist bei Berücksichtigung der technischen Vorkehrungen auch eine Stromabrechnung über den eigenen Wohnungszähler möglich. Bei Neubauprojekten ist ergänzend zum Einbau von Leerverrohrungen insbesondere die Leistungsfähigkeit des Netzes zu berücksichtigen. Gerade im dicht verbauten urbanen Gebiet sind die Leistungsreserven des Netzes teilweise sehr gering. Ein intelligentes Lastmanagement, das eine Steuerung und Optimierung der Ladeleistung an den einzelnen Ladepunkten erlaubt, ist daher erforderlich. Dadurch können bis zu zehnmal so viele Ladestationen errichtet werden als andernfalls möglich.

Claudia Dankl (ÖGUT) berichtete aus der Praxis der Bauträger, u.a. vom Best-practice-Beispiel der ARE aus der Beatrixgasse, bei dem ein E-Car von einer Hausgemeinschaft gemeinsam genutzt wird. Insgesamt ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Umsetzung in der Praxis bei einigen Bauträgern noch eine große Unsicherheit betreffend die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Weiterverrechnung des Stroms etc.) besteht. In der Diskussion wurde auf den Praxisleitfaden Elektromobilität der HafenCity Hamburg (Link siehe unten) verwiesen, der Hinweise für BauherrInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen zum Ausbau elektromobiler Infrastrukturen gibt

Im Anschluss präsentierte Bettina Pöllinger (HERRY Consult) die aktuellen Fördermöglichkeiten für die Errichtung von einer öffentlichen E-Ladeinfrastruktur. Je nach technischer Ausprägung gibt es für die Errichtung von E-Ladestellen € 200 bis € 10.000 Förderung. Bauträger profitieren von einer kostenfreien Förderberatung durch das klimaaktiv mobil Beratungsteam (HERRY Consult, ÖGUT, ÖIR).

Im Rahmen der Diskussion verwies Lukas Lang von der Wien 3420 Aspern Development AG auf den Trend zu Sammelgaragen, die die Möglichkeit bieten, Stellplätze sowie die entsprechende Ladeinfrastruktur mehrfach zu nutzen. Weitere Themen, die angesprochen wurden, sind die Kommunikation der Ladestationen mit dem Netz sowie die Nutzung regenerativer Energie. Als ein Problem wurde genannt, dass auch der Wärmemarkt über die vermehrte Installation von Wärmepumpen zusehends elektrifiziert wird. Dies kann – insbesondere in der kalten Jahreszeit – zu Engpässen führen.

Insgesamt kann die Umstellung auf Elektromobilität nur eine ergänzende Maßnahme zur Erreichung des Ziels eines CO2-freien Verkehrssektors bis 2050 sein. Im Vordergrund steht die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr bzw. Fuß- und Radverkehr. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr kann durch erweiterte Car-Sharing-Angebote und die Implementierung der Elektromobilität eine neue Nachhaltigkeitsqualität erhalten. Die Errichtung von E-Ladestellen in Neubauprojekten und insbesondere in Bestandsprojekten, die die überwiegende Mehrheit der Gebäude darstellen, ist hierfür essentiell. 

Monika Auer, ÖGUT. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Hans-Jürgen Salmhofer, bmvit. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Wolfgang Illes, Wien Energie. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Claudia Dankl, ÖGUT. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Publikum. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Publikum. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Bettina Pöllinger, HERRY Consult. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Publikum. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT Diskussion. (c) Petra Blauensteiner/ÖGUT

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