Projektergebnisse: Saubere Luft in der Tierproduktion
Tierwohlerhebung
Die Tierwohlerhebungen im Projekt SaLuT dienen insbesondere dazu, der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Daten bzw. Ergebnisse zu liefern, um das gegenständliche, neuartige Stallsystem vollumfänglich hinsichtlich Tierschutzrechtskonformität beurteilen zu können. Bei einer positiven Bewertung kann dem Stallsystem auf Antrag des Herstellers durch die Fachstelle das „Tierschutz-Kennzeichen" als offizielles Siegel vergeben werden (www.tierschutzkonform.at). Durch dieses Kennzeichen bietet landwirtschaftlichen NutztierhalterInnen (hier SchweinehalterInnen) Rechtssicherheit und es wird eine serienmäßige Herstellung und Vertrieb des Produkts (in diesem Fall Haltungssystems) in Österreich zulässig.
Basis der Bewertung bilden neben der Überprüfung der Rechtskonformität der stallbaulichen Gegebenheiten v.a. Erhebungen direkt an den Tieren (tierbezogene Indikatoren), Verhaltensbeobachtungen über Videoaufnahmen sowie die Prüfung der Tierschutzkonformität/Verletzungssicherheit des Kotschlitzes im Ausscheidungsbereich.


Die Analysen des Videomaterials und nachfolgende Auswertung der Daten sind sehr zeitintensiv und werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen, jedoch zeitgerecht zur Berichtslegung Mitte des Jahres fertig sein. Auf Grund der nicht ausbalancierten Datenstruktur (Jahreszeit, Buchtenbelegung, Rassenverteilung) und einer fehlenden Referenzstichprobe am Versuchsbetrieb (d.h. keine vergleichenden Erhebungen an Kon-trolltieren in z.B. Vollspaltenbuchten) werden die Daten bzw. Ergebnisse deskriptiv dargestellt und keine weiterführenden inferenzstatistischen Analysen vorgenommen. Die Ergebnisse werden in Zusammenschau mit vorhandener, relevanter Literatur diskutiert.
Die Auswertungen zur Tier- und Buchtenverschmutzung sind bereits abgeschlossen. Hier zeigte sich, dass der Liegebereich von den Tieren entsprechend angenommen und daher auch sehr gut sauber gehalten wird. Kot und Harn werden überwiegend im dafür vorgesehen Bereich des Kunststoffspaltenbodens abgesetzt. Wenn Verschmutzung in anderen Bereichen der Bucht auftrat, dann vorwiegend auf dem geschlossenen Boden zwischen dem Trog und den Kunststoffspalten.
Im Hinblick auf die Überprüfung des Kotabwurfschlitzes kann gesagt werden, dass die nach dem ersten Durchgang installierte Abdeckung im Tränkebereich sich positiv (i.e. mindernd) auf die aufgetretenen Vorfälle des Hineintretens/-fallens von Schweinen in den Kotschlitz ausgewirkt hat. Aus den vorhandenen Erkenntnissen ergibt sich die Empfehlung, dass Kotschlitze im Mastbereich eine Breite von mindestens 8 cm und maximal 10 cm aufweisen sollten.
Die ersten (noch nicht vollständigen) Erkenntnisse aus dem Bereich der Tierwohlbeurteilung stimmen sehr zuversichtlich, dass mit dem neuartigen Stallsystem nicht nur eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Haltungsbedingungen für konventionelle Mastschweine erreicht werden kann (z.B. Einrichtung von Funktionsbereichen, Außenklimareize), sondern dass diese Bedingungen auch erhebliches Potenzial zur Haltung von unkupierten Schweinen bieten.