Projektergebnisse: Saubere Luft in der Tierproduktion
Schallemissionen und -immissionen
Neben der Emission von Geruch, Ammoniak und Staub steht „der Lärm, der aus der Tierhaltung kommt" mit im Fokus, wenn es um baurechtliche Belange bzw. Nachbarschaftskonflikte geht. Im Rahmen des gegenständlichen Forschungsvorhabens ist zu untersuchen, in wie weit und ob sich die Schallimmissionen von Auslauf-Tierwohlställen im Vergleich zu Lärmeinträgen aus der konventionellen Schweinehaltung (Zwangsentlüftung) unterscheiden.

Material und Methoden
Für die Untersuchung der Lärmemissionen- und Immissionen wurden zwei Schallpegelmessgeräte der Type Nor140 (Abbildung 1), mit Mikrofon Nor1225 und Mikrofonvorverstärker Nor1209, allesamt von der Firma Norsonic, verwendet. Vor- und nach jeder Messung wurden die Schallpegelmessgeräte mit einer Prüfschallquelle der Bauart Nor1251 kalibriert.
Bei der Messkampagne im August 2022 wurden, jeweils zur gleichen Zeit, 10 Kurzzeitmessungen mit zwei Schallpegelmessgeräten der Type Nor140 durchgeführt. Die Erhebungen fanden im Bediengang des nördlichen Auslaufbereiches, innerhalb der Gebäudehülle, statt. Während der Messperioden erfolgte eine gleichmäßige Bewegung der beiden Schallpegelmesser zwischen der westlichen und östlichen Stallaußenseite, auf rd. 1,5 m über Boden – der gesamte nördliche Auslaufbereich der Mastschweine wurde damit erfasst (blau umrandeter Bereich in Abbildung 2). Für die weiterführenden schalltechnischen Analysen war die Zählung der Tiere erforderlich; während der Schallpegelmessungen befanden sich 280 Tiere im Auslauf. Die modifizierten Schallpegelmessungen wurden in den frühen Nachtstunden im August 2022 durchgeführt um Einflüsse von außerhalb des Stallgebäudes größtmöglich auszuschließen.

Ergebnisse
Die energetische Mittelung der 20 Werte, die mit zwei Schallpegelmessgeräten parallel erhoben wurden, resultiert in einem mittleren LA,eq von 70,7 dB, mit einer Standardabweichung von +/- 2,1 dB.
Schalltechnischer Untersuchungsgegenstand im Projekt SaLu-T war die Frage, ob die Haltung von Mastschweinen in dem neu konzipierten Emissionsarmen Tierwohlstall höhere Lärmpegel hervorruft, als die Haltung in herkömmlichen, konventionellen, zwangsentlüfteten Systemen. Basis dieses Vergleichs sind die im Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft publizierten Schallemissionsdaten von Mastschweinen (UBA 2013, Punkt 3.4.5.1). Im Tages- und Abendzeitraum (06:00 – 19:00 Uhr, bzw. 19:00 Uhr – 22:00 Uhr) liegt der A-bewertete Schallleistungspegel für 1 Tier (LW,1 Schwein-Ma,TA) bei 61,0 dB.
Entsprechend der in Kapitel 5 des Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft (Ermittlung des Stallinnenpegels) dargelegten Vorgangsweise wurden aus den 20 gemessenen Energieäquivalenten Dauerschallpegeln (LA,eq), die dem vorherrschenden Innenpegel entsprechen, die A-bewerteten Schallleistungspegel für 1 Tier aus der Messserie vom 30.08.2022 abgeleitet. Die energetische Mittelung dieser Schallleistungspegel resultiert in einem mittleren Schallleistungspegel pro Mastschwein, im Auslaufbereich des Tierwohlstalls, von LWA,1 Schwein-Ma,SaLu_T = 60,9 dB.
Der Vergleich dieses tierspezifischen Schallemissionsfaktors des untersuchten Emissionsarmen Tierwohlstalls für Mastschweine mit dem korrespondierenden Wert aus dem Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft für Tiere aus konventioneller Haltung (LW,1 Schwein-Ma,TA = 61,0 dB) zeigt beinahe exakte Übereinstimmung. Daraus ist abzuleiten, dass die Haltung der Tiere im neuen Tierwohlstall, im Betrachtungszeitraum Tag und Abend, zu keiner Änderung der schallemissions-technischen Situation führt.
Ergänzend wurde, auf Basis der ermittelten Emissionsfaktoren, eine Schallausbreitungsrechnung durchgeführt und diese mit Schallimmissionen seitens eines konventionellen, zwangsbelüfteten Systems für die Mastschweinehaltung verglichen. Sind die Schallimmissionen – ausgehend vom untersuchten Emissionsarmen Tierwohlstall – im unmittelbaren Nahbereich z. T. höher (auf Grund der Öffnungen der Stallaußenwand und der Unterflurzuluftführung) so zeigt sich, dass die Schallimmissionen im Umfeld solcher Stallungen in Summe geringer sind, als bei einem Konventionellen. Dies ist in erster Linie durch die erheblichen immissionstechnischen Beiträge der erforderlichen Ventilation bei zwangsbelüfteten Stallgebäuden begründet. Das Konzept des neuen Emissionsarmen Tierwohlstalls für Mastschweine sieht nur 2 Ventilatoren vor, die zu dem unterirdisch verbaut sind – der Immissionsbeitrag ist hier wesentlich geringer als bei einer Stallentlüftung via Kamin.
Abbildung 3 zeigt die Gegenüberstellung von zwei Schallausbreitungsrechnungen – verglichen werden die Immissionen des SaLu_T-Projektstalls mit einem konventionellen, zwangsbelüfteten Mastschweinestall. Deutlich zeigt sich die geringere Ausdehnung der flächenhaften Schallimmissionsbelastung beim SaLu_T-Stall; der Übergang der 35 dB-Isophone zum Bereich mit geringeren Schallpegelwerten liegt hier bei max. 50 m Entfernung vom Stallgebäude. Bei einem vergleichbaren zwangsbelüfteten Stallgebäude (für 850 Mastschweine) ist eine Entfernung von rd. 90 m erforderlich bis Immissionspegel kleiner 35 dB erreicht werden.

Kernaussagen
Wesentlich, insbesondere hinsichtlich zukünftiger Genehmigungsverfahren für Emissionsarme Tierwohlställe mit Außenklimabereich, war die Klärung, ob die Mastschweine in diesem neuen System höhere Geräuschemissionen zeigen, als in konventioneller Haltung mit Zwangsentlüftung. Der Vergleich des ermittelten Emissionsfaktors von LWA,1 Schwein-Ma,SaLuT = 60,9 dB im Tages- und Abendzeitraum entspricht beinahe exakt jenem Wert aus dem Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft (LW,1 Schwein-Ma,TA = 61,0 dB) für zwangsbelüftete Mastschweinestallungen (UBA, 2013). Emissionsarme Tierwohlställe der untersuchten Bauweise sind zwar schalltechnisch nicht ganz außer Acht zu lassen (höhere Immissionen im unmittelbaren Nahbereich möglich), zeigen jedoch beim ausbreitungsrechnerischen Vergleich eine geringere flächenhafte Lärmbelastung.