Expertin am Wort

Katharina Muner-Sammer im Magazin LEBENSART über Taxonomie und nachhaltige Investments

Die EU-Taxonomie ist das Herzstück des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums" (2018). Sie soll ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die tatsächlich „grün" sind, definieren und dadurch Greenwashing bei Unternehmen und nachhaltigen Finanzprodukten vermeiden. Dazu legt sie Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten in den unterschiedlichen Branchen fest, die anzeigen, ob diese Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Schutz von Wasser und Meer, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützen, Umweltweltverschmutzung vermeiden und Biodiversität und Ökosysteme schützen.

Durch die EU-Taxonomie sollen mehr Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit fließen, um die Pariser Klimaziele erreichen zu können. Sie soll mehr Transparenz schaffen, was unter „ökologisch nachhaltigen" Wirtschaftsaktivitäten zu verstehen ist. Der EU-Aktionsplan „Sustainable Finance" kann langfristig große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Für Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, könnte es immer schwieriger werden, eine Finanzierung zu bekommen. Für Konsument*innen sollte es immer einfacher werden, nachhaltige Produkte zu erhalten. Als Anleger*in erhalte ich ab 2024 bei nachhaltigen Finanzprodukten (z. B. nachhaltigen Investmentfonds) die Information über die Höhe des Anteils, der „klimafreundlich" bzw. „taxonomiekonform" veranlagt ist.

Aber schon jetzt besteht die Möglichkeit, bei Finanzprodukten auf Nachhaltigkeitslabels mit einem ganzheitlichen Ansatz (z. B. Österreichisches Umweltzeichen, FNG-Siegel) zu achten. Atomkraft und fossile Energien (beim FNG-Siegel vor allem Kohle) sind bei diesen zertifizierten Produkten ausgeschlossen.

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