Nachhaltige Investitionen

Taxonomie-Verordnung: Einladung zu Konsultation

Im Juni 2020 wurde die Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (‚Taxonomie VO') beschlossen. Gemäß Artikel 23 erlässt die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte, um technische Bewertungskriterien festzulegen, anhand deren bestimmt wird unter welchen Bedingungen eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leistet bzw. eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt, um so den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.

Einladung zur Konsultation

Bis 31.12.2020 ist per Verordnung der erste delegierte Rechtsakt zu den klimarelevanten Umweltzielen (Klimaschutz, Klimawandelanpassung) zu erlassen, um seine Anwendung ab dem 1. Januar 2022 zu gewährleisten. Dieser delegierte Rechtsakt wurde basierend auf den Empfehlungen einer technischen Expertengruppe erstellt und liegt nun zur Konsultation vor, die vier Wochen bis 18.12.2020 öffentlich zugänglich ist.

Weitere Informationen zur Taxonomie VO

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