©: Kurt Hörbst, Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit 2014

Baukultur

Baukulturelle Leitlinien des Bundes 2017

Der Ministerrat hat in der Sitzung vom 22.08.2017 die „Baukulturellen Leitlinien des Bundes (Baukulturdeklaration)" beschlossen.

„Baukultur betrifft alle Österreicherinnen und Österreicher. Gelungene Baukultur steigert unsere Lebensqualität und wertet gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich auf. Sie entsteht überall dort, wo Menschen ihren Lebensraum gestalten: Gebäude, Straßen und Plätze, Verkehrs- und Infrastrukturbauten zählen ebenso dazu wie Gewerbeparks oder Dorfzentren", so Kulturminister Thomas Drozda nach dem Ministerrat.

Ziel der Baukulturellen Leitlinien ist die aktive Mitgestaltung der Baukultur durch den Bund und seine ausgegliederten Rechtsträger – als Bauherr, Besitzer und Betreiber von Immobilien, als Gesetzgeber im Ordnungs-, Förder- und Steuerrecht, als Aufsichts- und Vollzugsorgan sowie als inhaltlicher Impulsgeber und Koordinator.

Die 20 Leitlinien sind nach folgenden sechs Handlungsfeldern gegliedert:

  • Orts-, Stadt- und Landschaftsentwicklung
  • Bauen, Erneuern und Betreiben
  • Prozesse und Verfahren
  • Bewusstseinsbildung und Beteiligung
  • Wissenschaft und Kompetenzvermittlung
  • Lenkung, Kooperation und Koordination

Ergänzt werden die Leitlinien durch ein Impulsprogramm mit konkreten Maßnahmen seitens des Bundes.
Die Umsetzung der einzelnen Vorhaben wird durch ein Baukultur-Monitoring des Beirats für Baukultur begleitet, das die Aufgabe hat, Fortschritte zu beobachten und Erfolgsbeispiele zu vermitteln. Die Baukulturellen Leitlinien, die auf Initiative des Beirats für Baukultur und im Auftrag des Bundeskanzleramtes entstanden sind, sollen in weiterer Folge zu legistischen Initiativen im Parlament führen.

Die Baukulturellen Leitlinien sind abrufbar auf der Website des Bundeskanzleramts sowie auf der dessen Kunst und Kultur-Website.

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