Projekt

Nachhaltigkeitszertifizierung der betrieblichen Vorsorgekassen und Pensionskassen

Alljährlich prüft und zertifiziert die ÖGUT die betrieblichen Vorsorgekassen und Pensionskassen nach Nachhaltigkeitskriterien auf freiwilliger Basis. Der wirtschaftliche Erfolg, also die Performance der Veranlagung, ist nicht Teil der Prüfung. Nachhaltiges Investment wird nach wie vor hauptsächlich von den institutionellen Investoren getragen. In dieser Investorengruppe sind es insbesonders die betrieblichen Vorsorgekassen, die mit knapp 50% den Großteil der nachhaltigen Assets stemmen (siehe Marktbericht 2022 der FNG). Auch dieses Jahr haben sich die acht betrieblichen Vorsorgekassen der ÖGUT-Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen – die Ergebnisse liegen nun vor: die mittlerweile sieben Auszeichnungen in Gold und eine in Silber zeugen eindrucksvoll vom kontinuierlichen Engagement dieser Kassen auf dem Gebiet der nachhaltigen Veranlagungen. 

Die Ergebnisse der Prüfung des Berichtsjahres 2022:

Die Ergebnisse der Prüfung basieren auf den Gutachten der ÖGUT in Zusammenarbeit mit einer ExpertInnen-Jury.

Hintergrund

Die betrieblichen Vorsorgekassen (ehemals Mitarbeitervorsorgekassen) wurden 2002 vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um die betriebliche Pensionsvorsorge in Österreich zu stärken*. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Eintrittsbeginn nach dem 31.12.2002 neu beschäftigen, monatliche Beiträge in der Höhe von 1,53 % der Bemessungsgrundlage in diese neuen Kassen - als Beitrag zur Pensionsvorsorge - einzuzahlen. Seit dem Jahr 2008 sind auch Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen. Die betriebliche Vorsorgekasse wird gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebsrat (wenn vorhanden) gewählt. 

Seit 2004 prüft und zertifiziert die ÖGUT Vorsorge- und Pensionskassen nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien. Geprüft werden drei Bereiche:

  • Grundsätze & Methodik
  • Portfolio
  • Umfeld

Im Teil "Grundsätze & Methodik" werden die Veranlagungsgrundsätze und die Veranlagungskriterien (Positiv- und Negativkriterien sowie Ausschlusskriterien) aber auch das Research und die Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Kriterien in der Vorsorgekasse geprüft. Die Prüfung des Portfolios hat das Ziel, die tatsächliche Veranlagung im Berichtszeitraum zu untersuchen. Im Sinne des Konzepts der Nachhaltigkeit versucht die gegenständliche Prüfung neben der Veranlagung auch das "Umfeld" der Vorsorgekasse einzubeziehen. Dies umfasst die Analyse der Kommunikation und Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit, des Engagement-Ansatzes und des Themas Nachhaltigkeit im Kontext der Vorsorgekasse (z.B. betriebsökologische Aspekte, MitarbeiterInnenpolitik, Corporate Citizenship).

Die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung wird zusammen mit einer Jury und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - auf freiwilliger Basis - durchgeführt.

 

* Mit 1. Jänner 2003 ist das betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) unter dem Stichwort "Abfertigung NEU" in Kraft getreten.

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