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Umweltmediation Basiswissen

Begriffsklärung

Mediation bedeutet Vermittlung.

Ein Umweltmediationsverfahren zielt auf die einvernehmliche Regelung von Konflikten bei Projekten mit Umweltauswirkungen ab. In einem freiwilligen Verhandlungsprozess erarbeiten möglichst alle von dem Vorhaben Betroffenen eine gemeinsame Lösung.

Eine neutrale Vermittlungsperson (Mediator/in) oder ein Team leitet die Verhandlungsgespräche.

Projektbezogene Umweltmediation erweist sich besonders beim Bau von industriellen und gewerblichen Anlagen, im Abfallentsorgungsbereich sowie bei der Errichtung von Infrastrukturmaßnahmen (Straße, Bahntrassen, Telekommunikation) als vorteilhaft.

An die Grenzen der Verhandelbarkeit stößt man bei grundsätzlichen Wertentscheidungen (z.B. Atomenergie, Gentechnik).

Bei projektbezogener Umweltmediation geht es nicht allein um das Erreichen eines Konsenses, sondern um das offene Darlegen verschiedener Positionen.

Ziele

Benachteiligungen durch das Projekt auszugleichen BürgerInnen über die Auswirkungen zu informieren. Gemeinsam mit den Betroffenen an einer für alle zufriedenstellenden Problemlösung zu arbeiten.

Mediationsverfahren ersetzen behördliche Genehmigungsverfahren nicht, sondern tragen zur besseren Vorbereitung der Behördenentscheidung bei.

Mediation bietet Raum, um zusätzliche Interessen einzubringen und entlastet Verwaltungsbehörden und Gerichte ebenso wie die Kommunen.

Bürgerinitiativen und Umweltorganisation sind - unabhängig von einer Parteienstellung - gleichberechtigte Partner in den Verhandlungen. Die umweltbezogenen Maßnahmen gehen meist über rechtlich vorgeschriebene Normen hinaus. Die Weiterleitung der einvernehmlichen Vereinbarung in das formale Behördenverfahren trägt zu einem rascheren Genehmigungsverfahren bei.

Kriterien

  • Einbeziehung möglichst aller Betroffenen als Verhandlungspartner
  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Neutrale Vermittlungsperson bzw. -team
  • Verhandelbarkeit des Projektvorhabens
  • Absicht zur Konsensbildung
  • Verbindliche Mediationsvereinbarung

Ablauf

Ein Mediationsverfahren lässt sich in drei Phasen gliedern:

Vorverhandlungsphase

Die Beteiligten werden identifiziert, Konfliktanalysen vorgenommen und gemeinsam mit dem Mediationsforum die Sachthemen sowie der Ablauf bestimmt.

Verhandlungsphase

Alle Verhandlungsparteien versuchen gemeinsam, einzeln oder in Untergruppen Vorschläge für eine Problemlösung zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Übereinkunft zusammengefasst, wobei diese Lösung zumindest teilweise für alle zufriedenstellend sein muss.

Umsetzung

Die Ergebnisse werden in den behördlichen Entscheidungsprozeß weitergeleitet sowie Kontrollmechanismen festgesetzt.

Die MediatorInnen unterstützen die Parteien im Entscheidungsfindungsprozess, lösen jedoch nicht deren Konflikte. Hauptaufgabe ist es, den kontinuierlichen Dialog zu fördern, auf die Einhaltung der Vereinbarungen zu achten und für einen Wissens- und Machtausgleich zu sorgen.

Erfolgsfaktoren

  • Einbeziehung aller Betroffenen
  • Professionell ausgebildete MediatorInnen
  • Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns 
  • Klare Verfahrensstrukturen
  • Objektivität der Finanzierung
  • Verbindlichkeit der Ergebnisse

Wesentlich für den Erfolg eines Umweltmediationsverfahrens ist die ehrliche Absicht aller Beteiligten, gemeinsam auf eine Lösung hinzuarbeiten. Dementsprechend verringert sich die Chance auf einen Konsens, wenn das Verfahren zu PR-Zwecken missbraucht wird, Informationen zurückgehalten werden oder die Projektgestaltung kaum noch verhandelbar ist.

Um zu verhindern, dass Mediation als Mittel zur Akzeptanzbeschaffung in Misskredit gerät, ist Offenheit, Transparenz und die zeitgerechte Bereitstellung von Information von allen Beteiligten gefordert.

Österreichische Gesellschaft
für Umwelt und Technik
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