COMPASK – Rahmenbedingungen

Eine wichtige Rahmenbedingung für die Abfallwirtschaft in den EU- und den Beitrittsländern wird durch die EU-Deponierichtlinie (99/31/EG) vorgegeben. Es besteht die Anforderung, den Bioabfallanteils im zu deponierenden Restmüll innerhalb der nächsten Jahre deutlich zu reduzieren. Die Begründung liegt einerseits in der angestrebten Reduktion der Treibhausgase (THG) -Emissionen (von allen THG-Emissionen aus der Abfallwirtschaft trägt das Deponiegas Methan am stärksten zum globalen Erwärmungspotential bei) und andererseits im Gefährdungspotential von Sickerwasser (Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser) gegeben. Die Vorgaben zur Verringerung der biogenen Abfälle in der Deponie seitens der EU-Richtlinie sind:

  • 25% Reduktion (bezogen auf die Mengen von 1995) bis 2006
  • 50% Reduktion bis 2009
  • 65% Reduktion innerhalb von 15 Jahren 2016

Diese Anforderung bedingt die Anwendung neuer abfallwirtschaftlicher Ansätze. Bei der Kompostierung von Bioabfällen werden im Gegensatz zur Deponierung und Verbrennung die Stoffkreisläufe geschlossen, wie dies für eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung erforderlich ist.  Eine zentrale Kompostierung setzt allerdings wesentliche Investitionen für die Sammlung, die Transportlogistik und die Kompostierungsanlagen voraus. Eine gleichzeitig ökologisch und wirtschaftlich  attraktive Alternative   ist die dezentrale Kompostierung von Bioabfällen. Z.B. haben im Jahr 1998 ca. 56% der Haushalte in Niederösterreich ihre Bioabfälle (Küchen- und Gartenabfälle) mittels dezentraler Kompostierung in den eigenen Gärten oder Grünanlagen verwertet. In zahlreichen Bezirken Niederösterreichs liegt der Anteil der Haushalte, die ihre Bioabfälle selbst kompostieren, bei über 80%. In der Stadt Wien konnten in den letzten 15 Jahre aufgrund mehrerer Aktionsprogramme zur Förderung der Eigenkompostierung in den Außenbezirken ebenfalls Erfolge bei der Steigerung der Eigenkompostierung erzielt werden.

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Optionen zur Abfallbewirtschaftung (PDF Download)

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