Projekt

BürgerInnenbeteiligungsmodelle für erneuerbare Energien

Im Auftrag der Grünen Fraktion im Salzburger Landtag führte die ÖGUT eine Studie zu BürgerInnenbeteiligungsmodellen für erneuerbare Energien durch. Der Schwerpunkt lag dabei auf Photovoltaik: Am Beispiel einer möglichen Photovoltaikanlage am Salzburger Messegelände wurden drei Varianten eines Beteiligungsmodells entworfen und kalkuliert.

Als ersten Schritt wurden bestehende Beteiligungsmodelle für Photovoltaikanlagen  – sieben aus Österreich, sechs aus Deutschland – beschrieben und analysiert. Eine wesentliche Erkenntnis aus dieser Analyse war, dass durch die Entwicklungen auf dem PV-Markt – stark gesunkene Investitionskosten und stabile Rahmenbedingungen durch das Ökostromgesetz 2012 – mit Beteiligungsmodellen mittlerweile angemessene Renditen für die AnteilseignerInnen machbar sind. Neben der Aktivierung privaten Kapitals haben Beteiligungsmodelle auch noch die Vorteile eines erhöhten Bewusstseins für die Wertigkeit von Energie und Energieeffizienz und eine erhöhte Sensibilität hinsichtlich energiepolitischer Entscheidungen. Als Erfolgsfaktor erwies sich auch eine aktive und regelmäßige Kommunikation mit den AnteilseignerInnen.

Im nächsten Schritt wurden drei mögliche Beteiligungsmodelle entworfen: Am Beispiel einer Dachfläche am Salzburger Messegelände wurde eine PV-Anlage mit 330 kWp entworfen. Die Anlage wird für die ersten 13 Jahre über den Einspeisetarif finanziert, für den Rest der Nutzungsdauer (angenommene Nutzungsdauer: 25 Jahre) wird der Strom je nach Modell zu Marktpreisen abgesetzt oder am Messegelände verbraucht, was zu noch höheren Erlösen führen würde (vermiedene Strombezugskosten). BürgerInnen können Anteile zu 500 € erwerben, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und der Verzinsung hängt von der Art des Modells ab – konkret hat die ÖGUT die Varianten „Stromgutschrift“, „Ökostrombörse Salzburg“ und „Salzburger Wirtschaft“ ausgearbeitet.

Bei den angenommenen Investitionskosten wären 1.266 Anteilsscheine verfügbar. Damit sich möglichst viele BürgerInnen beteiligen können, sollten Haushalte nur max. 16 Anteile – das entspricht einer PV-Anlagfenleistung vom 4 kWp bzw. einer jährlichen Stromerzeugung von rund 4.000 kWh zeichnen dürfen. Diese Strommenge entspricht etwa dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Haushalts, womit auch der persönliche Bezug der AnteilseignerInnen zur finanzierten Anlage gestärkt werden kann.

Nähere Infos im Endbericht:

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