ÖGUT-Themenfrühstück

Energiesteuern in Österreich - Grundlagen und Ansatzpunkte

In Österreich wird derzeit eine Steuerreform erarbeitet. Im Themenfrühstück wurde die Energiebesteuerung im Kreis eines Dutzends ExpertInnen erörtert.

In Österreich wird derzeit eine Steuerreform erarbeitet, deren Ergebnisse von der Regierung bis 17. März vorgelegt werden. Ob und in welcher Form ökologische oder Energiesteuern dabei eine Rolle spielen werden, ist für die Öffentlichkeit derzeit nicht abschätzbar.

Gleichzeitig bleibt in der (Energie-)Wirtschaft durch die Talfahrt des Ölpreises derzeit kein Stein auf dem anderen. Auf europäischer Ebene ist die Notwendigkeit einer Energiewende unbestritten. Die EU Klima- und Energieziele für 2020 und 2030 bilden ebenso wie das langfristige Ziel eines weitgehenden Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft bis 2050 den Rahmen für die Energiepolitik auf nationaler Ebene – in Österreich steht derzeit v.a. die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes im Fokus.

In einem Themenfrühstück wurden diese Themen im Zusammenhang mit Energiebesteuerung im Kreis eines Dutzends ExpertInnen erörtert.

Einleitend brachte Andreas Veigl (ÖGUT) einen Überblick zur Situation der Umwelt- und im Speziellen der Energiesteuern in Österreich. Es zeigt sich, dass die Energiebesteuerung im Hinblick auf den Energieinhalt – und noch mehr in Bezug auf die Treibhausgas-Emissionen – vielfach nicht sachgerecht ist oder ungenügend differenziert. Selbst wenn berücksichtigt wird, dass die Besteuerung insbesondere von Heizenergie auch sozialen Zwecken genügen muss, bleiben umweltkontraproduktive Effekte: Beispielsweise jener, dass die emissionsbezogene Besteuerung von Holzpellets höher ausfällt als jene für Heizöl oder Erdgas, wenn die gesamte Besteuerung (Energiesteuern und Umsatzsteuer) betrachtet wird (Details siehe Präsentationsunterlage).

Darüber hinaus weist das System der Energiebesteuerung zahlreiche Ausnahmen und Vergütungsmöglichkeiten auf, die sich im Bereich fossiler Energieträger auf rund 900 Mio. Euro jährlich aufsummieren. Sie stellen sogar aus Sicht des Finanzministeriums eine indirekte Förderung dar.
Auch punkto Energieeffizienzsteigerung spielt die Energiebesteuerung eine wesentliche Rolle: Mit dem Energieeffizienzgesetz wurde die Reduktion des Endenergieverbrauchs von derzeit (2013 und die Jahre davor) rund 1.100 PJ auf 1.050 PJ im Jahr 2020 festgelegt. Verpflichtete sind einerseits die Energielieferanten, die Effizienzmaßnahmen mit nachweisbaren Einspareffekten durchführen müssen. Andererseits hat sich der Staat verpflichtet, sog. „strategische Maßnahmen zu setzen“ – das Gesetz nennt hier ausdrücklich auch Steuern als Möglichkeit.

In der Diskussion wurde betont, wie notwendig es ist, Umwelt- und Energiesteuern von der reinen Sicht als „Belastung“ zu lösen und die objektiven Vorteile des “ Steuerns durch Steuern“ zu kommunizieren. Innovative Branchen im Energie- und Umweltbereich z.B. sind mehr als andere Branchen exportorientiert. Für diese ist eine konsistente und zeitlich kontinuierliche Steuersituation eine wesentliche Voraussetzung für den so notwendigen Heimmarkt. Sie ist damit sogar wichtiger als die in Österreich eher üblichen, aber sich häufig ändernde Förderungen. Auch wurden Beispiele genannt, in denen falsche Steueranreize eine Förderung sogar erst notwendig machen. Alle Anwesenden vermissen eine öffentliche und an der Sache orientierte Debatte zu einer – auch von der OECD empfohlenen – Ökologisierung des österreichischen Steuersystems.

Präsentation

Energiesteuern in Österreich - Grundlagen und Ansatzpunkte (pdf, 1 MB, Download)
DI Andreas Veigl

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