ÖGUT-Themenfrühstück

Quo Vadis Energieberatung

Am 15. Oktober 2014 fand in der ÖGUT ein Themenfrühstück zur Energieeffizienz-Richtlinie der EU und zum Energieeffizienzgesetz statt.

Die Energieberatung für Unternehmen steht mit der Verabschiedung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU und des Energieeffizienzgesetzes in Österreich vor neuen Herausforderungen:

  1. Der Anforderungen an die Qualität der Energieberatung steigt, der Markt für Energieberatung wird wachsen – die Energieberatung muss dem Realitätstest standhalten. 
  2. Die EnergieberaterInnen müssen auch branchenspezifisch beraten können. Der Bedarf nach einem qualifizierten und evtl. auch differenzierteren Beratungsangebot steigt daher insgesamt. 

Einleitend präsentierte  Franziska Trebut (ÖGUT) die wesentlichsten Anforderungen, die aus der Lieferantenverpflichtung des Energieeffizienzgesetzes für die EVU`s resultieren und deren mögliche Auswirkungen auf die gebäudebezogene Energieberatung. Einige ausgewählte Ergebnisse aus dem ÖGUT–Projekt WoZuBau gaben Orientierung hinsichtlich für thermische Sanierung besonders aufgeschlossener KundInnenschichten des Einfamilienhaus-Sanierungsmarktes.

Die Keynote von Klaus Reisinger (Alplan) gab eine Einschätzung zu Qualität und Leistungsumfang sowie der zu erwartenden Nachfrage nach Audits bei Unternehmen, die bis Ende des kommenden Jahres verpflichtend durchzuführen sind.

In der anschließenden Diskussion wurden folgende Themen von den anwesenden BeraterInnen und UnternehmensvertreterInnen besonders herausgestellt:

Es wird einen enormen Anstieg bei der Nachfrage nach Beratungen und Audits geben. Nachdem es im vergangenen Jahr mit Blick auf das bevorstehende Energieeffizienzgesetz auf dem Beratungsmarkt sehr ruhig geworden war, wird durch die verpflichtenden Audits eine Nachfrage entstehen, die nur schwer durch die vorhandene Angebotsseite gedeckt werden kann. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass noch viele Fragestellen offen und erst durch die Monitoringstelle zu klären sein werden, weswegen die Unternehmen momentan mit den Beauftragungen sehr zögerlich wären. Die DiskutantInnen rechnen  mit 5.000 bis 10.000 Unternehmen, die von der Verpflichtung betroffen sein werden.

Nachdem die Unternehmen Audits durchführen müssen, aber keine Einsparungsverpflichtungen haben, werden sie die aus den Audits resultierenden Einsparungen an EVU`s „veräußern“ können, wodurch sich die Investition der Audits und jener Maßnahmen, die sich leicht innerhalb von 3 Jahren amortisieren lassen, noch zusätzlich verringern lassen (in Abhängigkeit zu jenem Preis, der für die eingesparte kWh zu erzielen sein wird - es wurden mögliche Beträge um die 10 Cent /kWh genannt).

Die Einschätzung ging dahin, dass die Lieferanten eher Einsparungen kaufen als Ausgleichzahlungen leisten werden. Nachdem Einsparungen, die Förderungen der öffentlichen Hand erhalten, laut Energieeffizienzgesetz nicht mehr von den EVU´s angerechnet werden dürfen (hierzu zählen auch Einsparungen aus jenen Maßnahmen, die durch die Ausgleichszahlungen finanziert werden), würde sich durch die Ausgleichszahlungen dieser ohnehin schon enge noch anrechenbare Bereich an z.B. gebäudebezogenen Maßnahmen weiter anspannen.

Es wird erwartet, dass die EVU`s verschiedenste Geschäftsmodelle entwickeln werden, um ihren Einsparungsverpflichtungen nachzukommen.

Kritisiert wurde, dass es im Gesetz für die Beratungen keine den für Audits vergleichbaren Spezifizierungen zur Qualität gibt und daher die Beratungsqualität allein über die Anforderungen an die BeraterInnen definiert werden.

Trotz zahlreich zusammengetragener offener und seitens der einzurichtenden Monitoringstelle noch zu klärender Fragen wurde das Gesetz von allen TeilnehmerInnen als Schritt in die richtige Richtung bewertet, durch den es leichter werde, Zielgruppen für Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erreichen.

Präsentationsunterlagen

Quo Vadis Energieberatung (Franziska Trebut, ÖGUT)

Status quo der Energieberatung in Österreich (Klaus Reisinger, Allplan)

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